Glossar
Wichtige Begriffe rund um den Innovationsfonds
Sie planen einen Antrag? Auf der Seite Innovationsfonds finden Sie alle Informationen zu Verfahren, Fristen und meiner Beratung.
Antragstellende / Konsortialführung
Die Institution oder Person, die den Förderantrag beim Innovationsfonds einreicht und die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Die Konsortialführung koordiniert alle Projektpartner, ist zentrale Ansprechstelle für den DLR Projektträger und verantwortet die Mittelverwendung.
DLR Projektträger
Der DLR Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) ist die administrative Geschäftsstelle des Innovationsausschusses beim G-BA. Er betreut die Antragstellung, prüft die formale Vollständigkeit der Anträge, begleitet die Förderung und ist zentrale Ansprechstelle für alle administrativen und finanziellen Fragen während der Projektlaufzeit.
Evaluation / Evaluationskonzept
Eine systematische Bewertung eines Projekts hinsichtlich seiner Zielerreichung, Wirksamkeit und Effizienz. Bei Projekten der Neuen Versorgungsformen ist eine unabhängige Evaluation durch eine externe Evaluationseinrichtung gesetzlich vorgeschrieben. Das Evaluationskonzept beschreibt die Methodik, Erhebungsinstrumente und Analyseverfahren.
Förderbekanntmachung
Die offizielle Ausschreibung des Innovationsausschusses, in der Förderthemen, Einreichungsfristen, Fördervoraussetzungen und Verfahrensregeln festgelegt werden. Die Förderbekanntmachungen werden auf der Website des G-BA Innovationsfonds veröffentlicht und enthalten alle formalen Anforderungen an Anträge.
G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)
Das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Der G-BA bestimmt, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Der beim G-BA angesiedelte Innovationsausschuss verwaltet den Innovationsfonds und entscheidet über die Förderung von Projekten.
Ideenskizze
Die erste Stufe im zweistufigen Antragsverfahren der Neuen Versorgungsformen. Die Ideenskizze beschreibt auf ca. 7–10 Seiten die Projektidee, das geplante Versorgungskonzept, die Zielgruppe und den erwarteten Versorgungsnutzen. Nur bei positiver Bewertung wird die antragstellende Person zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert.
Innovationsausschuss
Das Entscheidungsgremium beim G-BA, das über die Förderung von Innovationsfonds-Projekten beschließt. Dem Innovationsausschuss gehören Vertretende des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des BMG und Patientenvertretungen an.
Innovationsfonds
Ein Förderinstrument des deutschen Gesundheitswesens, das seit 2016 Projekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Das jährliche Förderbudget beträgt in der Regel 200 Mio. Euro (2026 einmalig 100 Mio. Euro) und wird aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gespeist.
Konsortium
Der Verbund aller an einem Innovationsfonds-Projekt beteiligten Partner. Ein Konsortium besteht typischerweise aus Leistungserbringenden (Kliniken, Praxen), Krankenkassen, Forschungseinrichtungen und ggf. weiteren Akteuren. Die Zusammensetzung des Konsortiums ist ein wesentliches Bewertungskriterium bei der Begutachtung.
Neue Versorgungsformen (NVF)
Einer der beiden Förderbereiche des Innovationsfonds. NVF-Projekte erproben innovative Versorgungsmodelle in der Praxis – z.B. telemedizinische Behandlungskonzepte, neue Kooperationsformen zwischen Sektoren oder digitale Gesundheitsanwendungen. Es gibt drei Verfahren: zweistufig lang, einstufig lang und einstufig kurz.
Patientenrelevante Endpunkte
Ergebnisparameter, die für die Versorgung der Patienten unmittelbar bedeutsam sind, z.B. Lebensqualität, Mortalität, Morbidität oder Patientenzufriedenheit. Der Innovationsausschuss legt Wert darauf, dass Projekte patientenrelevante Endpunkte als primäre oder sekundäre Zielgrößen definieren.
Projektträger
Siehe DLR Projektträger. In anderen Förderprogrammen (z.B. BMBF) können auch andere Organisationen als Projektträger fungieren.
Transferempfehlung / Beschluss
Nach Abschluss eines Innovationsfonds-Projekts bewertet der Innovationsausschuss die Ergebnisse und spricht eine Transferempfehlung aus. Diese kann die Überführung in die Regelversorgung empfehlen, eine Weiterentwicklung anregen oder feststellen, dass kein Transfer erfolgen soll. Die Beschlüsse werden öffentlich zugänglich gemacht.
Versorgungsforschung (VSF)
Der zweite Förderbereich des Innovationsfonds neben den Neuen Versorgungsformen. VSF-Projekte untersuchen die Versorgungsrealität in Deutschland: Wie werden Patienten aktuell versorgt? Wo bestehen Unter-, Über- oder Fehlversorgung? Welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es? Anträge werden im einstufigen Verfahren eingereicht.
Vollantrag
Der ausführliche Förderantrag mit allen inhaltlichen, methodischen und finanziellen Details. Umfasst das Versorgungskonzept, das Studiendesign, den Arbeits- und Zeitplan, die Kostenplanung, Kooperationsvereinbarungen und alle geforderten Anlagen. Der Vollantrag wird entweder direkt (einstufig) oder nach positiver Ideenskizze (zweistufig) eingereicht.
Zuwendungsempfänger
Jede Institution innerhalb eines Konsortiums, die Fördermittel aus dem Innovationsfonds erhält. Zuwendungsempfänger müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. Sitz in Deutschland, keine natürlichen Personen) und sind verpflichtet, über die Verwendung der Mittel Nachweis zu führen.
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